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Pfandsystem für Fachhändler

Verpackungsverordnung - Rücknahmekonzept - Pfandsystem

Am 01.12.1991 trat der erste Teil der Verpackungsverordnung in Kraft, die von Minister Töpfer in der lobenswerten Absicht erlassen wurde, den wachsenden Verpackungsmüllbergen Herr zu werden.

Diesem gut gemeintem Vorhaben steht allerdings die Unfähigkeit des Dualen Systems, das Kostendenken der Hersteller und teilweise die Bequemlichkeit der Verbraucher entgegen.

Wie Sie wissen, ist der Umweltschutzgedanke und der Schutz der Tierwelt Teil unserer Firmenphilosophie, der wir durch die Verwendung natürlicher Inhaltsstoffe unter Verzicht auf Tierversuche und, soweit als möglich, der Wiederverwendung von Kartonagen und Füllmaterial Rechnung tragen wollen.
Dem widerspricht unserer Meinung nach die unnötige, die Umwelt zusätzlich belastende Erzeugung weiterer Kunststoffverpackungen, durch die "Nichtwiederverwendung" bereits vorhandener Behälter.

Deshalb haben wir gerne verschiedene Anregungen aus unserem umweltbewussten Kundenkreis aufgenommen und zum 01.01.1994 ein Pfandsystem für unsere Transportbehälter, d.h. für 500 ml und 1000 ml-Dosen, 1000 ml-Flaschen, Eimer und Kanister, eingeführt.
Dies bedeutet, dass Sie küntig einen zusätzlichen Posten - Pfandgebühren - auf Ihrer Rechnung finden werden, der sich aus der Anzahl der benötigten Transportbehälter, multipliziert mit der Pfandgebühr pro Dose, Flasche, Kanister oder Eimer errechnet. Die genaue Gebührenstruktur finden Sie als PDF-Datei im Downloadbereich für Fachhändler.

Die so entstandenen Gebühren werden Ihnen bei Rücksendung der kompletten Transportbehälter, d.h. Dosen und Eimer inkl. Deckel, Flaschen inkl. Spritzeinsatz und Verschluss und Kanister inkl. Drehverschluss als Gutschrift von der nächsten Rechnung abgezogen.
Sie stellen also für Sie, buchhalterisch gesehen, einen durchlaufenden Posten dar.

Es dürfte sich als sinnvoll erweisen, zu warten bis sich ca. 15 oder mehr Dosen/Flaschen angesammelt haben, um die Transportkosten pro Dose nicht überproportional ansteigen zu lassen.
Im Übrigen gelten natürlich auch für das Pfandsystem unsere AGBs.

Wir gehen davon aus, dass sich diese Regelung auch in Ihren Augen als richtig und sinnvoll erweist, da auf diese Weise ein wirklicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.
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von der Natur beraten

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