Viola  » Informationen » Entsorgungskonzepte »

Verpackungs-Verordnung/ -Entsorgung

Neue Regelungen in der Novelle der Verpackungsverordnung

Ab 01.01.2009 tritt die Novelle zur Verpackungsverordnung in Kraft, die einige Änderungen, bzw. Neuerungen beinhaltet.

  1. Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen (sogenannte Verkaufsverpackungen) sollen zukünftig grundsätzlich durch haushaltsnahe Erfassungssysteme gesammelt werden. Es soll zukünftig keine Alternative für den Internethändler mehr geben, entweder die Verpackungen in Eigenregie zurückzunehmen und darauf hinzuweisen oder sich an ein Entsorgungssystem anzuschließen. Vielmehr enthält der zukünftige § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung die Verpflichtung, sich an einem flächendeckenden, haushaltsnahen Rücknahmesystem zu beteiligen.
  2. Bei gewerblichen Kunden gilt sinngemäß das Gleiche
  3. Irgendjemand in der Lieferkette muss an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein. Dies kann entweder der Internethändler sein, derjenige, von dem der Händler die Ware bezieht oder derjenige, der die Verpackung herstellt, in der der Internethändler seine Ware versendet. Die untechnisch von uns einmal bezeichnete "Versandverpackung" ist im Rechtssinne eine sogenannte Serviceverpackung und somit auch eine Verkaufsverpackung, für die eine Entsorgungspflicht gilt. Dies betrifft bspw. Kartonage, Packpapier oder Füllmaterial, aber auch Transportdosen mit denen die Ware versandt wird.
  4. Zukünftig darf somit keinerlei Verpackung an den Verbraucher, auch den gewerblichen Kunden, übergeben werden, die nicht Bestandteil eines Rücknahmesystems ist. Eine entsprechende Zuwiderhandlung ist nicht nur wettbewerbswidrig, sondern kann gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 7 Verpackungsverordnung auch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Geldbuße kann gemäß § 61 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden.
  5. Um dieser Verordnung, unserer Rücknahmepflicht und unserer Verantwortung der Umwelt gegenüber gerecht zu werden haben wir uns zum Einen dem Dualen System Zentek in Köln angeschlossen,


    Duales System Zentek


    zum Anderen bereits im Jahr 1994 unser Pfandsystem (nur für unsere gewerblichen Kunden) eingerichtet, desweiteren bei notwendiger Neuanschaffung den Kauf nur 1-welliger Kartonagen und von biologisch hergestellten und abbaubaren Verpackungschips den Vorrang eingeräumt und uns die Wiederverwendung gebrauchter Kartonagen, Luftpolsterfolie und Verpackungschips zur Pflicht gemacht um unnötige, die Umwelt belastende Neuproduktionen einzudämmen.

    Weitere Informationen zu diesen Bereichen und den neuen Regelungen finden Sie auf der jeweiligen Seite und auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen.
Wir gehen davon aus, dass sich unser Umgang mit diesen Regelungen in der Praxis bewähren und sich auch in Ihren Augen als richtig und sinnvoll erweisen, da auf diese Weise ein wirklicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.
nach oben
Text als Druckansicht
von der Natur beraten

Valid HTML 4.01